Untersuchung, Aufklärung und Beratung
Kinder- Jugendgesundheit
Die Ärztinnen und Arzthelferinnen untersuchen Kinder und Jugendliche und beraten Schüler, Eltern, Lehrer und Erzieher. Sie koordinieren Therapien und Fördermaßnahmen in Einzelfällen und führen besondere Aktionen zur gesundheitlichen Aufklärung und Vorsorge durch.
Zu den jugendärztlichen Tätigkeit gehören:
Entwicklungsstörungen früh erkennen
Ziele der jugendärztlichen Tätigkeit ist es, in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, Entwicklungsstörungen und Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen. Durch rechtzeitige medizinische Behandlungen und anderen Hilfen können Fehlentwicklungen und Behinderungen vermieden oder gemildert werden. Ein ausreichender Impfschutz verhindert viele schwere Infektionskrankheiten.
Gesundheitsinformation im Kindergarten
Der Landkreis Osnabrück informiert in Kindergärten und Vorschulen über Gesundheitsfragen. Das Risiko, dass sich Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten und Schulen ausbreiten ist groß. Deshalb hat das Infektionsschutzgesetz Regelungen für solche Einrichtungen festgelegt. Sie beantworten beispielsweise Fragen wie: Wann ist ein Kind mit Masern ansteckend? Wann darf ein Kind mit Salmonelleninfektion wieder in den Kindergarten oder wann ist ein Attest vom Arzt erforderlich?
- schulärztliche Untersuchungen
- Impfsprechstunden und Impfaktionen
- Aktionen zur Gesundheitsvorsorge in Kindergärten und Schulen
- Jugendärzliche Sprechstunde
- Sprachheilfürsorge zusammen mit dem Fachberater
- Betreuung von Kindern mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen
- Vernetzung und Kooperation mit anderen Aktiven im Rahmen der Gesundheitskonferenzen
- Gesundheitsberichterstattung
Entwicklungsstörungen früh erkennen
Ziele der jugendärztlichen Tätigkeit ist es, in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, Entwicklungsstörungen und Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen. Durch rechtzeitige medizinische Behandlungen und anderen Hilfen können Fehlentwicklungen und Behinderungen vermieden oder gemildert werden. Ein ausreichender Impfschutz verhindert viele schwere Infektionskrankheiten.
Gesundheitsinformation im Kindergarten
Der Landkreis Osnabrück informiert in Kindergärten und Vorschulen über Gesundheitsfragen. Das Risiko, dass sich Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten und Schulen ausbreiten ist groß. Deshalb hat das Infektionsschutzgesetz Regelungen für solche Einrichtungen festgelegt. Sie beantworten beispielsweise Fragen wie: Wann ist ein Kind mit Masern ansteckend? Wann darf ein Kind mit Salmonelleninfektion wieder in den Kindergarten oder wann ist ein Attest vom Arzt erforderlich?
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Interne Verweise: Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen bei Infektionserkrankungen |
Externe Verweise: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Robert Koch Institut |








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