Soziales
Fachdienst Soziales
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Viel mehr als finanzielle Unterstützung
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Hilfesuchende sollen soweit wie möglich unabhängig von Sozialleistungen leben können. Um dieses Ziel zu erreichen bieten wir mehr als finanzielle Unterstützung.
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Bildungs- und Sozialeinrichtungen der Region
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Ein Service von Stadt und Landkreis Osnabrück
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Der "Wegweiser Bildung und Soziales" ist ein Service von Stadt und Landkreis Osnabrück und beinhaltet relevante Bildungs- und Sozialeinrichtungen der Region.
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Elterngeld
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Keine Ausstellung von Steuerbescheinigungen
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Das Elterngeld ist nach dem Einkommenssteuergesetz steuerfrei. Es wird jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt (Progressionsvorbehalt).
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Pflegestützpunkt Landkreis Osnabrück
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Auskünfte und Beratung zu Sozialleistungen und Hilfsangeboten
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Der Landkreis Osnabrück hat als geschäftsführender Träger gemeinsam mit den Landesverbänden der Pflegekassen im April 2010 einen zentralen Pflegestützpunkt eröffnet.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Unterstützung im Alltag
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Von verschiedenen Diensten, Institutionen und ehrenamtlichen Initiativen im Osnabrücker Land werden Dienstleistungen für Menschen angeboten, die Unterstützung im Alltag benötigen, beispielsweise hauswirtschaftliche Hilfen wie Reinigungsarbeiten, Einkäufe, Botengänge und anderes mehr.
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Aufnahme in die Datenbank - Fragebogen
Dauerpflege | Tagespflege | Kurzzeitpflege
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Einrichtungen der Altenhilfe
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Alle Tagespflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie alle Alten- und Altenpflegeheime im Landkreis Osnabrück sind mit Anschriften und Telefonnummern aufgeführt.
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Altenhilfe
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Kostenübernahme in Alten-und Pflegeheimen
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Pflegebedürftige in Heimen haben einen Anspruch auf Sozialhilfe nach § 61 ff Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), sofern die eigenen Mittel, die Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern und unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht ausreichen, um die anfallenden Heimkosten zu begleichen.
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Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
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Persönliches Budget
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Das Geld bekommen Sie vom Sozialamt auf Ihr Konto überwiesen. Sie können damit die benötigten Leistungen selbst "einkaufen".
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Wehr- und Zivildienstpflichtige, Familienangehörige.
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Unterhaltssicherung
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Das Unterhaltssicherungsgesetzt (USG) unterstützt Wehr- und Zivildienstpflichtige sowie ihre Familienangehörige.
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Betreuung nach dem Betreuungsrecht
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Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Wer seine eigenen Angelegenheiten aufgrund des Alters, einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder nur teilweise regeln kann, findet Hilfe und Vertretung im Rahmen der rechtlichen Betreuung.
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