Schutz vor Verfolgung
Nach Art. 16a Grundgesetz (GG) haben politisch Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte.
Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen.
Ausländische Staatsangehörige, deren Leben oder Freiheit in ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist, können die Zuerkennung des Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten.
Neben Asyl und Flüchtlingsschutz können ausländische Staatsangehörige auch subsidiären Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Subsidiärer Schutz gilt in Fällen, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch schwer wiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen.
Über die Anerkennung von Asylberechtigten, die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes und die Gewährung des subsidiären Schutzes entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für den Landkreis Osnabrück ist das
zuständig.
Für aufenthaltsrechtliche Fragen der im Landreis Osnabrück befindlichen Asylbewerber wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Integration und Ausländer.
Ausländische Staatsangehörige, deren Leben oder Freiheit in ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist, können die Zuerkennung des Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten.
Neben Asyl und Flüchtlingsschutz können ausländische Staatsangehörige auch subsidiären Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Subsidiärer Schutz gilt in Fällen, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch schwer wiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen.
Über die Anerkennung von Asylberechtigten, die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes und die Gewährung des subsidiären Schutzes entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für den Landkreis Osnabrück ist das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle Braunschweig
Boeselagerstraße 4
38108 Braunschweig
Außenstelle Braunschweig
Boeselagerstraße 4
38108 Braunschweig
zuständig.
Für aufenthaltsrechtliche Fragen der im Landreis Osnabrück befindlichen Asylbewerber wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Integration und Ausländer.
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Externe Verweise: BAMF - Informationen zum Asyl, zum Flüchtlingsschutz und zum subsidiären Schutz in der Bundesrepublik Deuts |








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