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Oberstes Entscheidungsgremium mit Planungs- und Organisationshoheit

Der Kreistag

Der Kreistag ist die kommunale Vertretung der Bevölkerung des Landkreises Osnabrück. Er ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest.

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bildet der Kreistag für bestimmte Aufgabengebiete Fachausschüsse. Der Kreistag tagt in der Regel vier Mal im Jahr, die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Osnabrück ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Kreistag. Die letzte Kommunalwahl fand am 11. September 2011 statt. Der Kreistag setzt sich seit dem 1. November 2011 unter seinem Vorsitzenden Clemens Lammerskitten wie folgt zusammen:

Partei Prozent Sitze
CDU 43,71 30
SPD 33,16 23
Bündnis 90/Die Grünen 13,97 10
FDP 3,31 2
Unabhängige 3,70 2
DIE LINKE 2,10 1
Gesamt   68

Der Kreisausschuss – Nahtstelle zwischen Kreistag und Landrat
Der Kreisausschuss ist der wichtigste vom Kreistag bestellte Pflichtausschuss. Er bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und entscheidet selber über Angelegenheiten, die weder in die Zuständigkeit des Kreistags noch in die Zuständigkeit des Landrates fallen. Er nimmt bei der Erfüllung der Kreisaufgaben eine zentrale Stellung ein. Der Kreisausschuss tagt in der Regel einmal im Monat, die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Zum Kreisausschuss gehören neben dem hauptamtlichen Landrat zehn weitere stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete, entsprechend ihrer Fraktionsstärke.

Die CDU/FDP/UWG-Gruppe wird im Kreisausschuss des Landkreises Osnabrück durch Martin Bäumer, Susanne Breiwe, Frank Hünefeld, Dr. Hermann Meyer und Jürgen Kiesekamp vertreten, die SPD/UWG-Gruppe durch Rainer Spiering, Jürgen Lindemann, Werner Lager sowie Volker Theo Eggeling, für die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist Robert Lorenz Mitglied des Kreisausschusses. Mit beratender Funktion gehört der Verwaltungsvorstand dem Kreisausschuss an.

Der Landrat – Ausführendes Organ, Verwaltungsleiter und oberster Repräsentant
Der hauptamtliche Landat ist oberster Kommunalbeamter des Landkreises und Leiter der Kreisverwaltung. Er führt die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses aus und vertritt den Landkreis als oberster Repräsentant nach außen. Zudem obliegt ihm die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen.

In direkter Wahl wurde von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Osnabrück am 11. September 2011 Dr. Michael Lübbersmann für acht Jahre zum Landrat gewählt. Er hat sein Amt am 1. November 2011 angetreten.

Der Kreistag setzt sich aus 68 Kreistagsabgeordneten zusammen.
 
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Frau Anja Vogt
Kreishaus
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 501 2073
Telefax: 0541 501 62073
anja.vogt@lkos.de




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