Arbeitsgelegenheiten (1 € - Jobs)
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) handelt es sich um zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten mit dem Ziel, die soziale und berufliche Integration der erwerbsfähigen Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zu fördern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen hat die MaßArbeit kAöR jobcenter zum 1. Januar 2010 das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Arbeitsgelegenheiten umgestellt.
Von den Einrichtungen, die eine oder mehrere Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen möchten, ist ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Durchführung einer AGH nach §16d SGB II im Original mit kompletten Unterlagen (Kopien) bei der MaßArbeit kAöR jobcenter, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück einzureichen. Die Prüfung des Antrages dauert in der Regel ca. 2-3 Wochen. Es ist im Interesse des Antragsstellers, auf die Vollständigkeit der Angaben und der eingereichten Unterlagen zu achten. Andernfalls muss der Antragssteller mit längeren Bearbeitungszeiten bzw. Rückfragen rechnen.
Die Formulare sind so konzipiert, dass sie nach dem Download auf Ihrem Rechner ausgefüllt werden können. Danach sollen diese ausgedruckt und unterschrieben werden. Jede Arbeitsgelegenheit bedarf eines neuen eigenen Antrages, es sei denn, es handelt sich um mehrere Stellen in einem identischen Arbeitsbereich.
Bei allgemeinen Fragen zum Bewilligungsverfahren, der Zielsetzung und möglichen Inhalten der AGH wenden Sie sich bitte an Elena Kovaltchuk, Telefon: 0541 501-4183 oder per Email an kovaltchuk@massarbeit.de
Die Antragsbearbeitung findet ab dem 1. März 2012 nicht mehr regional, sondern ebenfalls zentral über Elena Kovaltchuk statt.
Ist die Prüfung des Antrages abgeschlossen, bekommt der Antragssteller einen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides setzt sich der AGH-Träger mit der zuständigen Außenstelle in Verbindung. Die Kontaktdaten zu der zuständigen Außenstelle sind im Bescheid aufgeführt. Die Teilnehmer für eine genehmigte AGH werden von der jeweils zuständigen Außenstelle vorgeschlagen. Der AGH-Träger entscheidet sich dann für den passenden Bewerber.
Der Bewilligungsbescheid ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. Spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellt der AGH-Träger einen Folgeantrag auf die Fortführung der Arbeitsgelegenheit ebenfalls bei Elena Kovaltchuk. Wird kein Verlängerungsantrag gestellt, läuft die AGH aus.
Für einen Erstantrag ist das entsprechende Formular Antrag auf Durchführung auszufüllen. Bei Verlängerung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sowie bei Änderungen der bereits bewilligten AGH ist das Formular Folgeantrag auf Durchführung zu benutzen. Um dem Bürokratieabbauprinzip des Landkreises Osnabrück gerecht zu werden, stehen die Antragsformulare sowie das entsprechende Merkblatt mit wichtigen Informationen zum Antragsverfahren, zur Durchführung, zu Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sowie Anforderungen an die Träger zum Download bereit.
Von den Einrichtungen, die eine oder mehrere Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen möchten, ist ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Durchführung einer AGH nach §16d SGB II im Original mit kompletten Unterlagen (Kopien) bei der MaßArbeit kAöR jobcenter, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück einzureichen. Die Prüfung des Antrages dauert in der Regel ca. 2-3 Wochen. Es ist im Interesse des Antragsstellers, auf die Vollständigkeit der Angaben und der eingereichten Unterlagen zu achten. Andernfalls muss der Antragssteller mit längeren Bearbeitungszeiten bzw. Rückfragen rechnen.
Die Formulare sind so konzipiert, dass sie nach dem Download auf Ihrem Rechner ausgefüllt werden können. Danach sollen diese ausgedruckt und unterschrieben werden. Jede Arbeitsgelegenheit bedarf eines neuen eigenen Antrages, es sei denn, es handelt sich um mehrere Stellen in einem identischen Arbeitsbereich.
Bei allgemeinen Fragen zum Bewilligungsverfahren, der Zielsetzung und möglichen Inhalten der AGH wenden Sie sich bitte an Elena Kovaltchuk, Telefon: 0541 501-4183 oder per Email an kovaltchuk@massarbeit.de
Die Antragsbearbeitung findet ab dem 1. März 2012 nicht mehr regional, sondern ebenfalls zentral über Elena Kovaltchuk statt.
Ist die Prüfung des Antrages abgeschlossen, bekommt der Antragssteller einen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides setzt sich der AGH-Träger mit der zuständigen Außenstelle in Verbindung. Die Kontaktdaten zu der zuständigen Außenstelle sind im Bescheid aufgeführt. Die Teilnehmer für eine genehmigte AGH werden von der jeweils zuständigen Außenstelle vorgeschlagen. Der AGH-Träger entscheidet sich dann für den passenden Bewerber.
Der Bewilligungsbescheid ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. Spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellt der AGH-Träger einen Folgeantrag auf die Fortführung der Arbeitsgelegenheit ebenfalls bei Elena Kovaltchuk. Wird kein Verlängerungsantrag gestellt, läuft die AGH aus.
Für einen Erstantrag ist das entsprechende Formular Antrag auf Durchführung auszufüllen. Bei Verlängerung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sowie bei Änderungen der bereits bewilligten AGH ist das Formular Folgeantrag auf Durchführung zu benutzen. Um dem Bürokratieabbauprinzip des Landkreises Osnabrück gerecht zu werden, stehen die Antragsformulare sowie das entsprechende Merkblatt mit wichtigen Informationen zum Antragsverfahren, zur Durchführung, zu Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sowie Anforderungen an die Träger zum Download bereit.
|
Externe Verweise: Formulare: Antrags- und Bewilligungsverfahren |








Mister-Wong